Praxisleitfaden · Stand September 2026

Ordnungsgemäße Buchführung beginnt bei der täglichen Dokumentation.

Ein verständlicher Überblick über vollständige Belege, nachvollziehbare Aufzeichnungen und eine Kasse, deren Bestand sich tatsächlich erklären lässt.

Die Grundidee ist einfach: Geschäftsvorfälle müssen so dokumentiert werden, dass ein sachverständiger Dritter Entstehung, Inhalt und zeitliche Zuordnung nachvollziehen kann. Für steuerlich relevante Aufzeichnungen gelten insbesondere Anforderungen an Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Die fünf Grundprinzipien

01VollständigKein Geschäftsvorfall wird ausgelassen.
02RichtigBetrag, Datum und Sachverhalt stimmen.
03ZeitgerechtAufzeichnungen erfolgen ohne vermeidbare Verzögerung.
04GeordnetBelege und Buchungen sind auffindbar und zuordenbar.
05NachvollziehbarDer Weg vom Beleg zur Aufzeichnung bleibt erkennbar.

Kassenführung: Bargeld muss erklärbar sein.

Buchführungspflichtige Steuerpflichtige haben Bargeldbewegungen in einem Kassenbuch beziehungsweise gegebenenfalls in aneinandergereihten Kassenberichten festzuhalten. Bei einer offenen Ladenkasse gelten besondere Anforderungen; je nach Fall können Einzelaufzeichnungen erforderlich sein. Wird die Tageslosung über einen Kassenbericht ermittelt, ist vom tatsächlich gezählten Kassenendbestand des jeweiligen Geschäftstags auszugehen.

Wichtig:Eine rechnerisch „passend gemachte“ Kasse ersetzt keine tatsächliche Kassenaufnahme. Der Kassenbestand muss zum dokumentierten Zeitpunkt real gezählt und die Herleitung nachvollziehbar sein.

Beispiel: vereinfachter Kassenbericht

Das folgende Muster zeigt die Logik einer retrograden Ermittlung der Tageslosung bei einer offenen Ladenkasse. Es ist ein Anschauungsbeispiel und muss an den konkreten Betrieb und dessen Aufzeichnungspflichten angepasst werden.

Kassenbericht · 24.09.2026Beispiel
Gezählter Kassenendbestand1.240,00 €
– Kassenendbestand Vortag800,00 €
– Bareinlagen100,00 €
+ Barentnahmen50,00 €
+ Barausgaben110,00 €
= rechnerische Tageslosung500,00 €

Rechenbeispiel: 1.240 € – 800 € – 100 € + 50 € + 110 € = 500 € Tageslosung. Einlagen, Entnahmen und Ausgaben müssen durch geeignete Belege beziehungsweise Eigenbelege nachvollziehbar sein.

Elektronische Kassensysteme

Wer ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem beziehungsweise eine Registrierkasse verwendet, muss zusätzlich die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben beachten. Dazu können insbesondere Anforderungen nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung gehören. Die Belegausgabe kann nach geltender Rechtslage elektronisch oder in Papierform erfolgen.

Typische Fehler, die vermeidbar sind

Belege fehlen

Eine Buchung ohne nachvollziehbare Grundlage erzeugt Rückfragen und Dokumentationslücken.

Monate werden vermischt

Unterlagen aus mehreren Zeiträumen ohne Struktur erschweren die zeitliche Zuordnung.

Kassenbestand wird nicht gezählt

Bei der offenen Ladenkasse ist die tatsächliche Kassenaufnahme zentral für einen Kassenbericht.

Änderungen bleiben unklar

Aufzeichnungen sollten so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nachvollziehbar bleiben.